Mädchen verbrüht

Mädchen verbrüht – Fluglinien haften für umgekippte Heißgetränke

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Foto: Alexandr Jitarev

 

Seit Dezember 2019 haften Fluglinien für Unfälle

Seit Dezember 2019 haften Fluglinien für Unfälle, welche von umgekippten heißen Getränken verursacht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Entscheidung fiel nach einem konkreten Vorfall, bei dem sich ein junges Mädchen während eines Fluges verbrühte. Der Kaffee war aus nicht geklärten Gründen umgekippt.

Fluglinie Niki

Die betroffene Fluglinie Niki wehrte sich gegen die Anschuldigungen und die Forderungen, eine Entschädigung zu zahlen. Diese hatte daraufhin argumentiert, dass kein spezifischer Unfall vorliege, welcher von Bordpersonal oder Mitarbeitern der Fluglinie verursacht wurde. Der Gerichtshof allerdings folgte nicht dieser Sichtweise. Laut Entscheidung des obersten Gerichtshofes sei es nicht erforderlich, dass ein Unfall vorliegt, um die Fluglinie in Verantwortung zu ziehen.

 

Was war konkret passiert?

Auf einem Flug von Palma de Mallorca nach Wien wurde dem Vater des betroffenen Mädchens ein Becher Kaffee serviert. Dieser kippte beim Stellen auf das Abstellbrett aus ungeklärten Gründen um. Das Mädchen, welches daneben saß, erlitt leichte Verbrühungen. Es konnte allerdings nicht geklärt werden, ob der Becher aufgrund eines Defektes des Abstellbretts oder durch Vibrationen im Flugzeug umgekippt ist.

 

Laut EuGH bezeichnet man als Unfall ein unbeabsichtigtes, unvorhergesehenes, schädigendes Ereignis. Das Übereinkommen von Montreal bestätigt, dass der Begriff Unfall jeden Sachverhalt umfasst, welcher an Bord eines Flugzeugs vorfällt, bei dem am Passagier ein Gegenstand körperliche Verletzung verursacht, welcher durch die Fluggastbetreuung entsteht.

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