Welche Souvenirs darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, damit Sie bei der Einreise keine bösen Überraschungen beim Zoll erleben.

Zollbeamter
Foto: alterfalter

Jeder hat bereits mindestens einmal ein Souvenir aus seinem Urlaubsland mitgebracht. Wahrscheinlich die eine oder andere Flasche eines lokalen Getränks, Zigarren oder Andenken aus dem jeweiligen Land. Besonders beliebt sind aber auch Kleidungsstücke, die nicht immer ganz dem Original entsprechen oder aber auch Souvenirs, die man eigentlich nicht importieren darf. Wie sieht es aber mit den Regelungen aus?

Wenn Sie verhindern wollen, dass Sie Ihr im Urlaub für Souvenirs ausgegebenes Geld bei der Rückkehr nicht verlieren, sollten Sie sich vorerst genau über die Zollbestimmungen innerhalb und außerhalb der EU informieren. Das betrifft allerdings nicht nur Importe bei Flugreisen, sondern auch bei Reisen mit dem Schiff oder mit dem Auto, wenn Sie in ein Nicht-EU-Land reisen.
Bei Reisen innerhalb der EU können Sie die Warenfreizügigkeit genießen, solange es sich hierbei um Waren für den eigenen Bedarf handelt. Gerne können Sie sich in Ihrem Urlaubsland innerhalb der EU mit Waren eindecken, wie etwas Delikatessen. Doch Vorsicht, denn gerade bei den Genussmitteln gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. In einzelnen Ländern werden auf bestimmte Waren unterschiedlich hohe Steuern erhoben, weshalb man die Grenzen beachten sollte:

  • Rauchtabak: 1 kg
  • Zigarillos: 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Zigaretten: 800 Stück
  • Spirituosen: 10 Liter
  • Schaumwein: 60 Liter
  • Bier: 110 Liter
  • Kaffee und andere kaffeehaltige Getränke: 10 kg

Wertgegenstände

Wenn Sie allerdings Wertgegenstände aus Nicht-Eu-Ländern importieren, könnte das unter Umständen teuer werden, denn hier gelten strenge Vorschriften.
Generell gilt, dass bei Flugreisen Waren nur im Wert von bis zu 430 Euro eingeführt werden dürfen. Reisen Sie auf dem Landweg, dann sind sogar nur 300 Euro erlaubt. Haben Sie also Waren bei sich, die diesen Wert übertreffen, dann müssen diese bei der Einreise gemeldet werden. Sollten Sie das nicht machen und Sie werden zur Zollkontrolle gebeten, dann müssen Sie mit einer hohen Geldbuße wegen Steuerhinterziehung rechnen. Aufgrund gesonderter Regelungen gelten die Kanarischen Inseln, sowie die zu Großbritannien gehörenden Kanalinseln ebenfalls als Nicht-EU-Land.
Vorsicht!
Zöllner sind bestens geschult und kennen so gut wie alle Tricks. Es liegt am Reisenden, nachzuweisen, dass er schon bereits vor der Reise im Besitz der bestimmten Gegenstände war (wie zB. durch Vorlegen einer Quittung).

Lebensmitteln

Lebensmitteln sind ebenfalls besonders beliebte Souvenirs. Bestimmte Lebensmittel sind entweder bei der Einreise verboten oder stark eingeschränkt. Der Grund hierfür ist meistens die Gefahr von Krankheiten oder Seuchen. Wenn Sie tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch mitnehmen, sind an der Grenze zwei Kilogramm erlaubt. Kartoffeln hingegen sind verboten, denn es besteht der Ausbreitung der bakteriellen Ringfäule.
Absolut Tabu!

Wichtig zu wissen

Was Sie im Urlaub auf jeden Fall vermeiden sollten, ist der Kauf von Souvenirs, welche von bedrohten Tieren stammen. Jährlich werden unzählige Mitbringsel abgenommen, da sie gegen das Artenschöutzgesetz verstoßen. Zu diesen Tieren gehören unter anderem Produkte aus Elfenbein, Korallen, Krokodil- und Schlangenleder, ausgestopfte Tiere und noch weitere tierische Souvenirs, die anscheinend die Gesundheit verbessern sollten.

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