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AGB

Allgemine Geschäftsbedingungen - Geschäftsbereich Parkplatzservice

1. Geltungsbereich

1.1.Ein Vertrag mit der Gerhard und Patrick Laabs GbR und dem Kunden kommt nur nach Annahme der AGB zustande. Die AGB´s liegen in den Geschäftsräumen aus. Der Vertrag beginnt nach erhalt der Buchungsbestätigung und endet mit der Ausfahrt. Der Transport von Personen und Gepäck vom Parkplatz zum Flughafen und zurück ist Vertragsbestandteil und im Preis für den Stellplatz inklusive.Die Gerhard und Patrick Laabs GbR behält sich das Recht vor, Sammelfahrten zu organisieren, dadurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Bezahlung erfolgt bei Anreise. Bei früherer Abreise bzw. Abbruch des Vertrages erfolgt keine Rückzahlung. Die Herausgabe des Fahrzeuges erfolgt nur an den Vertragspartner. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und Wertgegenstände zu entnehmen. Der Kunde haftet für Schäden, die er sich selbst oder anderen Personen oder anderen Fahrzeugen zufügt. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR haftet für Schäden, die er oder seine Angestellten auf dem Parkplatz oder während des Shuttletransport verursacht. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden sind dem Betreiber oder seinem Personal vor Verlassen des Betriebsgrundstücks mitzuteilen.

1.2.Für Beschädigungen am Fahrzeug oder Diebstahl im Fahrzeug, am Fahrzeug, befestigte Gegenstände am Fahrzeug oder das Fahrzeug selbst, kommt die Gerhard und Patrick Laabs GbR nicht auf. (In diesem Fall haftet die PKW - Versicherung des Mieters, so wie auf jedem anderem Parkplatz auch) Es ist eine Haftung für zu späte Ankunft am Terminal, durch höhere Gewalt oder Verschulden des Mieters ( durch verspätete Anreise ) ausgeschlossen.
Aus diesem Grund, wird um eine Anreise von mindestens 2,5 Stunden vor Abflug gebeten und eine Anreise von mindestens 2 Stunden vor Abflug gefordert.

2.Flughafentransfer

2.1.Der Transfer zum und vom Flughafen Berlin BER ist kostenfrei. Im Falle eines vergessenen Gegenstands im Fahrzeug, einer späteren Umbuchung oder Flugstornierung, wird eine Pauschale von 25,00 € pro Sondertransfer fällig.

3.Parkplatzzeitraum

Flug verpasst bei der Hinreise
Bitte rufen Sie uns an, wir holen Sie vom Flughafen wieder ab und erstatten Ihnen sogar die Kosten, wenn diese 50 € überschreiten. Um unsere Unkosten zu begleichen, berechnen wir in diesem Fall 25 € pro Shuttle.

Parkzeitraumverlängerung
Bei der Parkzeitraumverlängerung berechnen wir pro Tag 10 Euro. Sollte die angegebene Rückreise nicht innerhalb von 24 h vor Reiseende geändert worden sein und uns nicht mitgeteilt worden sein, fallen extra Kosten von 20 € für den eingeteilten Mitarbeiter an.

Bei früherer Rückreise
Da der Durchschnittspreis bei einem längeren Aufenthalt preiswerter wird, erstatten wir im Normalfall bei einer früheren Rückreise keine Parkplatzgebühren. In manchen Fällen gewähren wir eine Räckzahlung, diese darf aber nicht den tatsächlichen Parkplatzplatzpreis unterschreiten. Außerdem werden bei der Preisbildung der Transfer von und zum Flughafen pro Fahrt mit 25 € als Fixpreis einkalkuliert und zur Preisbildung mit herangezogen.



Allgemine Geschäftsbedingungen - Geschäftsbereich Fahrzeugpflege

1.Mängelrüge und Gewährleistung bei der Fahrzeugpflege, Schadensersatz

1.1.Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel sind sofort anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über die Berechtigung der Mängelrüge darf die Gerhard und Patrick Laabs GbR zunächst ein Gutachten einholen. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Leistung. Weitergehende Ansprüche des Kundens als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die am Fahrzeug und am Vermögen des Kunden entstehen. Dies gilt für Mangelschäden, Mangelfolgeschäden und Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstehen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die die Gerhard und Patrick Laabs GbR garantiert hat.

2.Haftung bei der überführung von Fahrzeugen

2.1.Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichen oder Groben Verschulden durch uns oder einen unsere Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gerhard und Patrick Laabs GbR auch bei leichter Fahrlässigkeit; In diesem Falle beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren 1 Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR haftet gemeinsam mit dem Kunden gesamtschuldnerisch gegenüber einem Dritten, kann die Gerhard und Patrick Laabs GbR vom Kunden die Freistellung verlangen.

3.Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

3.1.Stornierungen bis 24 Stunden vor Antritt der Reise werden kostenfrei Storniert, ab 24 Stunden ist der Kunde verpflichtet 50 % vom vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Gerhard und Patrick Laabs GbR geschlossenen Vertrag bedarf der mündlichen Zustimmung der Gerhard und Patrick Laabs GbR. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Gerhard und Patrick Laabs GbR oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Der Gerhard und Patrick Laabs GbR steht es frei, den ihrem entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 50 % vom vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Gerhard und Patrick Laabs GbR entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.



Allgemine Geschäftsbedingungen - Geschäftsbereich Pension

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise überlassung von Fremdenzimmern sowie Appartements - nachfolgend nur noch als “Zimmer” bezeichnet - zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Gerhard und Patrick Laabs GbR. 1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gerhard und Patrick Laabs GbR. 1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der AGB´s des Kunden durch die Gerhard und Patrick Laabs GbR zustande. Der Gerhard und Patrick Laabs GbR steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2.2. Vertragspartner sind die Gerhard und Patrick Laabs GbR und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Gerhard und Patrick Laabs GbR gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Gerhard und Patrick Laabs GbR eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 2.3. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Gerhard und Patrick Laabs GbR beschränkt. 2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. 2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Gerhard und Patrick Laabs GbR auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Gerhard und Patrick Laabs GbR zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Gerhard und Patrick Laabs GbR an Dritte. 3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Gerhard und Patrick Laabs GbR allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. 3.4. Die Preise können von der Gerhard und Patrick Laabs GbR ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Kunden wünscht und die Gerhard und Patrick Laabs GbR dem zustimmt. 3.5. Rechnungen der Gerhard und Patrick Laabs GbR ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Gerhard und Patrick Laabs GbR berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Gerhard und Patrick Laabs GbR, der eines höheren Schadens vorbehalten. 3.6. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Gerhard und Patrick Laabs GbR aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Stornierungen bis 7 Tage vor Antritt der übernachtung werden kostenfrei Storniert, ab 7 Tage ist der Kunde verpflichtet 80 % vom vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen. 4.2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Gerhard und Patrick Laabs GbR geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gerhard und Patrick Laabs GbR. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Gerhard und Patrick Laabs GbR oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Gerhard und Patrick Laabs GbR die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4.4. Der Gerhard und Patrick Laabs GbR steht es frei, den ihrem entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80 % vom vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Gerhard und Patrick Laabs GbR entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Rücktritt der Gerhard und Patrick Laabs GbR

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Gerhard und Patrick Laabs GbR gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Gerhard und Patrick Laabs GbR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.2. Ferner ist die Gerhard und Patrick Laabs GbR berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls * höhere Gewalt oder andere von der Gerhard und Patrick Laabs GbR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; * Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; * die Gerhard und Patrick Laabs GbR begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Gerhard und Patrick Laabs GbR, leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gerhard und Patrick Laabs GbR in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gerhard und Patrick Laabs GbR zuzurechnen ist; * ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 5.3. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Gerhard und Patrick Laabs GbR entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3. Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er der Gerhard und Patrick Laabs GbR gegenüber dem entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Kunden beschrieben zu ersetzen. 6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Gerhard und Patrick Laabs GbR über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, die Gerhard und Patrick Laabs GbR nachzuweisen, daß dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 6.5. Stellt die Gerhard und Patrick Laabs GbR aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist die Gerhard und Patrick Laabs GbR berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt die Gerhard und Patrick Laabs GbR nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Haftung der Gerhard und Patrick Laabs GbR

7.1. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gerhard und Patrick Laabs GbR zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Gerhard und Patrick Laabs GbR bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Gerhard und Patrick Laabs GbR dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 1.000,- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht (§703 BGB). 7.3. Für die unbeschränkte Haftung der Gerhard und Patrick Laabs GbR gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage bzw. Carport oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensiongrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Gerhard und Patrick Laabs GbR nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Gerhard und Patrick Laabs GbR. 7.5. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Gerhard und Patrick Laabs GbR übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gerhard und Patrick Laabs GbR. 8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gerhard und Patrick Laabs GbR. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gerhard und Patrick Laabs GbR. 8.4. Es gilt deutsches Recht. 8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: 01.11.2020, Schönefeld




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