Konzessioniertes Familienunternehmen

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen ❤

Nach § 1 PBefG unterliegt die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen einer Genehmigungsurkunde. Demnach muss auch unser Parkplatzservice, um Sie zum Terminal zu befördern, Konzessionen und Genehmigungsurkunden erbringen. In den Genehmigungen wird geregelt, dass die Shuttlefahrer, die Lenk und Ruhezeiten einhalten. Außerdem werden alle unsere Shuttlefahrzeuge jährlich nach BoKraft TÜV geprüft. Jeder unserer Fahrer hat einen Personenbeförderungsschein, dieser erlaubt es erst, Menschen zu befördern. Wir achten penibel darauf, dass jeder unserer Kunden absolut sicher befördert wird, denn Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!


Genehmigungsurkaunde für den Flughafentransfer   Bescheinigung über eine Fachliche Eignung - Flughafentransfer


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